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AGB’s


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.03.2022

1. Laufzeit/Kündigung:
Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Darüber hinaus steht dem Mitglied ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsbeginn zu. Macht es davon Gebrauch, so wird nur der erste Monatsbeitrag zzgl. der Aufnahmegebühr verlangt.

2. Nutzungsvereinbarung/Öffnungszeiten:
Der Teilnehmer ist berechtigt, die Einrichtungen des Fitness-Centers zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekanntgegeben. Soweit nicht Gegenteiliges im Aushang bekannt gegeben wurde, so bleibt die Freizeitanlage an den gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Rechte zur Nutzung der Anlagen aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Die Sauna wird in den
Sommermonaten Juni, Juli und August nur auf Anfrage in Betrieb genommen. Bei einer Außentemperatur von über 30 °C wird die Sauna nicht in Betrieb genommen. Das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Saunanutzung bleibt davon unberührt.
Hat das Mitglied Zweifel an seiner Sportgesundheit, so sollte es vor Trainingsbeginn einen Arzt konsultieren. Unsere Trainer sind bei der Zusammenstellung eines Trainingsplanes behilflich.

3. Zahlungsweise:
Der Jahresbeitrag ist, sofern keine mtl. Ratenzahlung vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsbeginn im Voraus zu entrichten.
Im Falle mtl. Ratenzahlungen sind die Raten ab dem Tag des Vertrags (=Trainings-)beginns jeden Monat im Voraus zu entrichten. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug mit einer Monatsrate erfolgt aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Abmahnung des Mitgliedes, wofür eine Gebühr in Höhe von € 5,00 berechnet wird. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gerät das Mitglied bei mtl. Ratenzahlung mit mind. 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der gesamte Jahresbeitrag sofort fällig.

4. Bankverbindung:
Für den Bankeinzug bzw. Überweisung gilt das aktuelle Geschäftskonto des AFC Allround-Fitness-Centers,
Oestrich-Winkel.

5. Vertragsaussetzung:
Kann ein Mitglied vorübergehend, durch das Eintreten besonderer Härten, das Angebot des Fitness-Centers nicht nutzen, so kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen für einen begrenzten Zeitraum, max. jedoch für 3 Monate ausgesetzt werden. Eine rückwirkende Vertragsaussetzung ist dabei allerdings nicht möglich. Im Falle einer solchen Vereinbarung verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um den Zeitraum, in welchem er geruht hat. Eine evtl. Nichtnutzung der Anlage durch das Mitglied wegen Urlaub, kurzzeitiger Erkrankungen o.ä. wurde bei der Kalkulation der Nutzungsbeiträge bereits Rechnung getragen. Insofern besteht die Möglichkeit einer Vertragsaussetzung in solchen Fällen nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

6. Haftung:
Die Betreiberin des Fitness-Centers übernimmt keine Haftung für Unfälle und den Verlust mitgeführter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld. Das Mitglied ist verpflichtet, die Einrichtung des Fitness-Centers pfleglich zu behandeln und etwaige Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Wird es dem Fitness-Center aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, vorübergehend unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, die Anlage nach Vertragsablauf für die Dauer des Nutzungsausfalles weiter zu nutzen.
Das Mitglied hat grundsätzlich den Anweisungen des Personals, bzw. der Inhaberin Folge zu leisten. Bei Verstößen unabhängig der Schwere kann das Mitglied abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall ist die Inhaberin zur fristlosen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages berechtigt. Das Mitglied kann darüber hinaus von der Inhaberin zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.

7 Ergänzende Vereinbarungen/Sonstiges:
Eine Verlegung der Geschäfts- und Trainingsräume des Fitness-Centers im Umkreis von 10 km von der derzeitigen Örtlichkeit berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Der Vertrag bleibt auch einem Rechtsnachfolger gegenüber wirksam. Bei Betriebsaufgabe oder Schließung des Fitness-Centers endet dieser Vertrag und entbindet beide Parteien ihrer vertraglichen Verpflichtungen.
Die Anmeldung eines Minderjährigen zum Mitglied des Fitness-Center erfordert aus rechtlichen Gründen die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten unter Angaben von deren Vor- und Familiennamen auf einem Zusatzbogen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Rauchen im gesamten Bereich der Anlage untersagt ist.

Das Verzehren von Speisen und Getränken innerhalb der Dusch- und Umkleideräume ist aus hygienischen Gründen untersagt. Das Verzehren von Speisen auf den Trainingsflächen ist verboten.

Das Betreten der Trainingsflächen ist nur in Sportschuhen gestattet, die vorher nicht auf der Straße bzw. auf dem Weg zur Anlage getragen wurden.

Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz des AFC Allround-Fitness-Centers.